B&B Fonds – Ausgewogen
Preis
Veränderung zum Vortag
ISIN / WKN
LU0614923133 / A1H84S
Risikoklasse
3 von 7 (gemäß SRI)
Fondstyp
Mischfonds
Fondswährung
Euro
Auflagedatum
01.06.2011
Anlageberater
B&B Concepts S.A.
Teilfreistellung
15 %
Zuständige Aufsichtsbehörde
Commission de Surveillance du Secteur Financier, Luxembourg (CSSF)
KVG
Hauck & Aufhäuser Fund Service S.A.
Verwahrstelle
Hauck & Aufhäuser Lampe Privatbank AG, Niederlassung Luxemburg
Geschäftsjahr
01.01. – 31.12.
Ertragsverwendung
Thesaurierend
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Ziel des B&B Fonds – Ausgewogen ist die Erwirtschaftung eines Wertzuwachses.
Um dieses Anlageziel zu erreichen, wird das Teilfondsvermögen nach dem Grundsatz der Risikostreuung angelegt. Eine regionale oder themenbezogene Beschränkung der Anlagepolitik ist nicht vorgesehen. Es kann jedoch keine Zusicherung gegeben werden, dass die vorgenannten Ziele der Anlagepolitik erreicht werden. Das Teilfondsvermögen kann in Ergänzung und unter Berücksichtigung von Artikel 4 des Verwaltungsreglements in Wertpapiere und Anteile von Investmentfonds sowie sonstige zulässige Vermögensgegenstände im Sinne von Artikel 4 des Verwaltungsreglements investiert werden. Der Teilfonds wird im Rahmen seiner Anlagepolitik mindestens 25% des Aktivvermögens in Kapitalbeteiligungen gemäß Artikel 4 Nr. 1 i) des Verwaltungsreglements investieren. Der Anteil der Anlage in Aktien, Aktienfonds (inkl. Aktien-ETF) und Zertifikaten mit Aktien oder Aktienindizes als Basiswerten wird in Summe 75% des Netto-Teilfondsvermögens nicht überschreiten. Der Teilfonds kann Anteile eines anderen Teilfonds oder mehrerer anderer Teilfonds („Zielteilfonds“) des Fonds B&B Fonds zeichnen, erwerben und/oder halten.
In diesem Rahmen obliegt die Auswahl der einzelnen Vermögensgegenstände dem Fondsmanagement.Der Fonds kann auch Derivatgeschäfte tätigen, um Vermögenspositionen abzusichern, höhere Wertzuwächse zu erzielen oder um auf steigende oder fallende Kurse zu setzen.
Die Gebühren für den Kauf/Verkauf von Wertpapieren trägt der Fonds. Sie entstehen zusätzlich zu den unten unter „Kosten“ aufgeführten Prozentsätzen und können die Rendite des Fonds mindern.
Gewinne werden nicht ausgeschüttet, sondern zur Wiederanlage zurückbehalten.
Die Anleger können von der Hauck & Aufhäuser Fund Service S.A. grundsätzlich an jedem Bewertungstag die Rücknahme der Anteile verlangen. Die Verwaltungsgesellschaft kann jedoch die Rücknahme der Anteile aussetzen, wenn außergewöhnliche Umstände dies unter Berücksichtigung der Anlegerinteressen erforderlich erscheinen lassen.
Die Anleger sollten einen mittel- bis langfristigen Anlagehorizont haben.


